Professionell - Evidenzbasiert - Individuell

Honorar & Abrechnung

Die Beratung erfolgt als Selbstzahlerleistung. Vor Beginn erhalten Sie einen individuellen, leistungsbezogenen Kostenvoranschlag.

Eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse ist möglich, jedoch keine Voraussetzung. Wünschen Sie eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse, benötigen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung - eine Art Rezept für die Ernährungstherapie. Diese wird von Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin ausgefüllt und unterschrieben. 

Beides - Kostenvoranschlag und ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung - können Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer  Krankenkasse einreichen. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt, entscheidet Ihre Krankenkasse.