Mein Angebot richtet sich an Selbstzahler*innen.
Vor Beginn der Ernährungstherapie erhalten Sie einen
Behandlungsvertrag sowie einen
leistungsbezogenen Kostenvoranschlag.
Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten der
Ernährungstherapie anteilig. Dafür benötigen Sie eine ärztliche
Notwendigkeitsbescheinigung.
Behandlungsvertrag
und Kostenvoranschlag sowie ärztliche
Notwendigkeitsbescheinigung können Sie vor Beginn der
Therapie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt, entscheidet
Ihre Krankenkasse.