professionell, evidenzbasiert, individuell

Honorar & Abrechnung

Mein Angebot richtet sich an Selbstzahler*innen.

Vor Beginn der Ernährungstherapie erhalten Sie einen Behandlungsvertrag sowie einen leistungsbezogenen Kostenvoranschlag.
Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten der Ernährungstherapie anteilig. Dafür benötigen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung.

Behandlungsvertrag und Kostenvoranschlag sowie ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung können Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt, entscheidet Ihre Krankenkasse.