Die Beratung erfolgt als Selbstzahlerleistung. Vor Beginn
erhalten Sie einen individuellen Kostenvoranschlag.
Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann möglich sein.
Hierfür benötigen Sie eine ärztliche
Notwendigkeitsbescheinigung.
Kostenvoranschlag und ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
reichen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer
Krankenkasse ein. Über Art und Höhe einer Erstattung
entscheidet die jeweilige Krankenkasse.