Die Beratung erfolgt als Selbstzahlerleistung. Vor Beginn
erhalten Sie einen individuellen, leistungsbezogenen
Kostenvoranschlag.
Eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse ist möglich,
jedoch keine Voraussetzung. Wünschen Sie eine Kostenübernahme
durch die Krankenkasse, benötigen Sie eine ärztliche
Notwendigkeitsbescheinigung - eine Art Rezept
für die Ernährungstherapie. Diese wird von Ihrem Arzt bzw.
Ihrer Ärztin ausgefüllt und unterschrieben.
Beides - Kostenvoranschlag und ärztliche
Notwendigkeitsbescheinigung - können Sie vor Beginn der
Therapie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Ob und in
welcher Höhe eine Erstattung erfolgt, entscheidet Ihre
Krankenkasse.