Die Beratung erfolgt auf Grundlage eines individuellen
Behandlungsvertrags und einer leistungsbezogenen
Kostenvereinbarung. Mein Angebot richtet sich an
Selbstzahler*innen.
Vor Beginn der Ernährungstherapie bzw. Ernährungsberatung
erhalten Sie einen Behandlungsvertrag sowie
einen leistungsbezogenen
Kostenvoranschlag.
Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten der
Ernährungstherapie anteilig. Dafür benötigen Sie eine ärztliche
Notwendigkeitsbescheinigung.
Behandlungsvertrag
und Kostenvoranschlag sowie ärztliche
Notwendigkeitsbescheinigung können Sie vor Beginn der
Therapie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt, entscheidet
Ihre Krankenkasse.