Professionell - Evidenzbasiert - Individuell

Honorar & Abrechnung

Die Beratung erfolgt als Selbstzahlerleistung. Vor Beginn erhalten Sie einen individuellen Kostenvoranschlag.

Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann möglich sein. Hierfür benötigen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung.

Kostenvoranschlag und ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung reichen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrer  Krankenkasse ein. Über Art und Höhe einer Erstattung entscheidet die jeweilige Krankenkasse.